16.09.2024

Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung (BUT)

Förderung für den Umbau der Tierhaltung

Im Rahmen des Bundesprogramms zum Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) finanzielle Unterstützung für Landwirtinnen und Landwirte, die ihre Ställe tiergerechter gestalten möchten. Gefördert werden sowohl Neu- als auch Umbauten von Ställen, die den Tieren beispielsweise Zugang zum Außenklima oder mehr Auslauf ermöglichen. Auch laufende Mehrkosten für artgerechtere Haltungsformen können in Teilen bezuschusst werden. Das Programm konzentriert sich zunächst auf die Schweinehaltung und ist für einen Zeitraum von sieben Jahren angelegt.

 

Fördermöglichkeiten im Überblick:

  1. Investive Förderung: Landwirte, die bis zu 500.000 Euro in den Stallumbau investieren, können bis zu 60 Prozent der Baukosten gefördert bekommen. Für Investitionen bis zwei Millionen Euro beträgt der Zuschuss 50 Prozent, und für Investitionen bis fünf Millionen Euro sind es 30 Prozent.
  2. Förderung der laufenden Mehrkosten: Für die besonders artgerechte Tierhaltung können Betriebe jährlich Zuschüsse für die laufenden Mehrkosten erhalten. Diese betragen je nach Tieranzahl bis zu 80 Prozent der zusätzlichen Kosten für kleinere Bestände und 70 Prozent für größere Bestände.

 

Die Zuschüsse im Rahmen des Programms sind auch mit Förderdarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank kombinierbar.

Ziel des Programms ist es, möglichst vielen Betrieben den Einstieg in eine tiergerechtere und umweltschonendere Produktion zu ermöglichen. Die Zuschüsse können auch mit Förderdarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank kombiniert werden.

Das Bundesprogramm ist Teil eines umfassenden Konzepts der Bundesregierung, das 2021 im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Weitere Maßnahmen beinhalten eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung, Änderungen im Baurecht sowie erweiterte Herkunftskennzeichnungen für Fleisch.

 

 

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