13.04.2022

Einsatz nichtökologischer/nichtbiologischer Eiweißfuttermittel in der Bio-Geflügel- und Bio-Schweinefütterung – Futtermittelherstellung und tierische Erzeugung

Durch den andauernden Krieg in der Ukraine wurden die Lieferketten für Öko-Eiweißfuttermittel unterbrochen. Durch den zu befürchtenden Eiweißmangel sind negative Auswirkungen auf das Tierwohl von Bio-Schweinen und Bio-Geflügel zu erwarten. Vor diesem Hintergrund arbeitet die europäische Kommission an einem delegierten Rechtsakt, demzufolge rückwirkend ab dem 24. Februar 2022 für höchstens ein Jahr in der Bio-Geflügel- und Bio-Schweinefütterung die Beimischung von bis zu 5 % nichtökologischen / nichtbiologischen Eiweißfuttermitteln, bezogen auf die Futtermittel-Trockenmasse, zulässig sein wird. Nach der geltenden EU-Öko-Vorordnung ist der Einsatz von bis zu 5 % nichtökologischen / nichtbiologischen Eiweißfuttermitteln bisher nur bei Jungschweinen und Junggeflügel zulässig.

Am 07.04. hat die Länderarbeitsgemeinschaft ökologischer Landbau (LÖK) den Öko-Kontrollbehörden der Länder empfohlen, im Vorgriff auf eine zu erwartende Regelung der EU KOM die bis 31.12.2021 geltende Regelung gemäß Artikel 43 der VO (EG) 889/2008 ab 11.04.2022 vorübergehend bis 31.12.2022 wieder anzuwenden. Das bedeutet, dass die Länder (mit Ausnahme Brandenburgs) in der Bio-Geflügel- und Bio-Schweinefütterung die Beimischung von bis zu 5 % nichtökologischen / nichtbiologischen Eiweißfuttermitteln, bezogen auf die Futtermittel-Trockenmasse, vorübergehend tolerieren könnten.


Die konkreten Vorgaben der zuständigen Bundesländer können hierzu variieren und sind im Bedarfsfall bei der zuständigen Öko-Kontrollstelle zu erfragen.
Grundsätzlich sind ökologische Betriebe verpflichtet, ihre Öko-Kontrollstellen vor dem Einsatz nichtökologischer / nichtbiologischer Eiweißfuttermitteln zu informieren.