07.05.2021

QAL kontrolliert ab dem 03.05.2021 ITW in der Fleischwirtschaft

QAL kontrolliert ab dem 03.05.2021 ITW in der Fleischwirtschaft

Die Teilnahme am ITW Programm steht allen Geflügel- und Schweineschlachtunternehmen sowie Zwischenhändlern von Hähnchen-, Puten- oder Schweinefleisch offen.

Damit gewährleistet ist, dass nur Ware das Siegel der Initiative Tierwohl trägt, die von Tieren aus zertifizierten Betrieben stammt, erhalten die Schlachtunternehmen und Zwischenhändler ein jährliches Audit. Darin überprüfen Kontrolleure der QAL GmbH u.a. die Warenidentität und die korrekte Kennzeichnung der Ware anhand des Anforderungskatalogs Fleischwirtschaft.

Ab dem 03.05.21 startet die QAL die Kontrollen in der Fleischwirtschaft. Hierbei muss das Unternehmen eine Pilotvereinbarung direkt mit ITW abschließen und zudem einen Vertrag mit der Kontrollstelle. Ab dem Zeitpunkt der Vertragsschließung kann ITW-Ware vermarktet werden. Voraussetzung hierfür ist zudem die Teilnahme am QS-System.  Die Kontrolle wird dann bis zum 31.12.2021 in Kombination mit weiteren Systemen, bevorzugt mit der QS-Kontrolle durchgeführt.

Weitere Informationen zum Kontrollsystem ITW sowie den Anforderungskatalog finden Sie hier.

Bei Fragen wenden Sie sich direkt an unsere Ansprechpartner*innen.