15.12.2021
Neue Öko-Verordnung - Praxisleitfäden zur Kontaminationsvermeidung
Für die Bio-Branche gilt ab Januar 2022 mit der Öko-Verordnung (EU) 2018/848 ein neuer Rechtsrahmen. Die Vorsorgepflichten zur „Vermeidung des Vorhandenseins nicht zugelassener Erzeugnisse und Stoffe“ werden in Artikel 28 (1) konkreter benannt als bisher.
Drei neue Leitfäden eines Verbundprojektes zeigen, worauf Bio-Unternehmer*innen künftig achten müssen.
Neben einem Überblick über die neue Rechtslage geben die Leitfäden Unternehmen aus Landwirtschaft, Lebensmittel- und Futtermittelverarbeitung sowie Handel und Import eine praxisnahe Anleitung zur Umsetzung eines betriebsindividuellen „Vorsorgekonzeptes“.
Sie sind ein nützliches Nachschlagewerk zum Umgang mit Artikel 28 (1) der EU-Öko-Verordnung.
Die Leitfäden und Arbeitshilfen sind ab sofort kostenfrei abrufbar unter:
Praxisleitfaden für landwirtschaftliche Unternehmen
Praxisleitfaden für lebensmittel- und futtermittelverarbeitende Unternehmen
Praxisleitfaden für Handels- und Importunternehmen
Weitere Arbeitshilfen zur Erstellung des Vorsorgekonzepts
Weitere Informationen zur Öko-Verordnung erhalten Sie hier.
Bei Fragen wenden Sie sich direkt an unsere Ansprechpartner*innen.