04.11.2021
Öko-Verordnung VO 848/2018
Am 01.01.2022 tritt die neue Öko-Verordnung VO 848/2018 mit ihren Durchführungsverordnungen in Kraft.
Am 01.01.2022 tritt die neue Öko-Verordnung VO 848/2018 mit ihren Durchführungsverordnungen in Kraft. Ursprünglich sollte sie bereits ab dem 01.01.2021 gelten. Auf Grund der Corona-Pandemie wurde die Umsetzung um ein Jahr verschoben.
Die neu gefasste Öko-Verordnung beinhaltet u.a. nun auch Regelungen zu weiteren Zutaten, wie z.B. Salz und Hefe, Vorgaben zu Reinigungs- und Desinfektionsmitteln im nachgelagerten Bereich, die Einführung von Unternehmergruppen, Vorschriften für Katastrophenfälle, die Umstellung von der Öko-Bescheinigung auf das künftig auszustellende Zertifikat und vieles mehr.
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