17.05.2024
Allgemeinverfügung zur Verwendung von nichtökologischen Eiweißfuttermittel in der ökologischen Schweine- und Geflügelhaltung in NRW
Die Allgemeinverfügung betrifft alle Geflügel- und Schweinehalter in Nordrhein-Westfalen.
Für Ferkel bis 35 kg dürfen bis zu max. 5 % nichtökologische Eiweißfuttermittel (bezogen auf die Trockenmasse der Futtermittel landwirtschaftlichen Ursprungs) im Zeitraum von 12 Monaten verfüttert werden. Dies gilt bis 31.12.2024.
Ab 01.01.2025 wird der Anteil auf 3 % reduziert. Dies gilt bis 31.12.2025. Für Junggeflügel gilt ein Anteil von max. 5 % nichtökologische Eiweißfuttermittel (bezogen auf die Trockenmasse der Futtermittel landwirtschaftlichen Ursprungs) im Zeitraum von 12 Monaten. Die Genehmigung ist bis 31.12.2026 befristet.
Nähere Informationen können Sie dem Schreiben des Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW entnehmen.
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