07.09.2022

Verwendung nichtökologischer Futtermittel aufgrund außergewöhnlicher Dürresituation

Aufgrund der außergewöhnlichen Dürresituation, bedingt durch fehlende Niederschläge, in einigen Bundesländern wurde hier der Katastrophenfall anerkannt. Gemäß Artikel 22 der Verordnung (EU) Nr. 2018/848 in Verbindung mit Artikel 1 (1) der Verordnung (EU) 2020/2146 kann die Verwendung von nichtökologischen Futtermitteln für einen begrenzten Zeitraum in einem begrenzten Gebiet nun nach Antragsstellung genehmigt werden.

Der jeweilige Antrag kann bei der QAL GmbH angefragt werden. Dieser wird nach Prüfung der Kontrollstelle an die jeweilige zuständige Behörde zum Genehmigungsentscheid weitergegeben.