SpaEfV - eine Leistung unseres Partners, der QAL Umweltgutachter GmbH

Am 06. August 2013 trat die Verordnung über „Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen“ in Kraft. Besser bekannt ist sie als Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV).

Für kleine und mittelständische Unternehmen bieten wir als Alternative zu einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001 die Nachweiserstellung für das Alternative System gemäß Anlage 2 der SpaEfV an.

Im Regelverfahren (ab 2015) erfolgen eine „Erfassung und Analyse der eingesetzten Energieträger sowie von energieverbrauchenden Anlagen und Geräte. Nach der „Bewertung des Einsparpotenzials“ erfolgt eine „Rückkopplung zur Geschäftsleitung und Entscheidung über den Umgang mit den Ergebnissen“.

Ziele

  • ein effizienter Energieeinsatz, dessen Dokumentation und kontinuierliche Verbesserung
  • Leisten eines Beitrages zum Klimaschutz
  • Senken von Energiekosten

 

Ihre Vorteile

  • Aufdecken möglicher Einsparpotenziale und Reduktion von Energiekosten
  • Verbesserte Wettbewerbsposition
  • Basis für Investitionsentscheidungen und energiepolitische Maßnahmen
  • Erstattung bei Mehrkosten als Spitzenausgleich nach §10 Stromsteuergesetz und §55 Energiesteuergesetz 
  • Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann ein Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage gestellt werden
  • Mit Einführung der Verfahrensvereinfachung in 2016 wird jährlich ein Wechsel zwischen Vor-Ort Audit und reiner Dokumentenprüfung angewendet (d.h. Vor-Ort Audit nur alle 2 Jahre).

Haben Sie Fragen zu einem Nachweis oder benötigen Sie ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Angebot? Gerne helfen wir Ihnen bei Ihrem persönlichen Anliegen weiter.