Die Bio-Außer-Haus-Verpflegungs-Verordnung (Bio-AHVV) regelt die Herstellung, Kontrolle und Kennzeichnung von Bio-Zutaten und Bio-Produkten sowie die Auszeichnung des Gesamtanteils von Bio-Lebensmitteln in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung. Sie schafft einen klaren Rechtsrahmen für Unternehmen, die Bio-Lebensmittel beispielsweise in Restaurants, Kantinen oder Mensen einsetzen und kennzeichnen wollen. Die Bio-AHVV wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Sie ersetzt das bisherige Verfahren, bei dem Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung als Verarbeiter von ökologischen Erzeugnissen nach EU-Öko-Verordnung kontrolliert wurden.
Unternehmen, die mit dem Label “Bio” werben wollen, müssen sich entsprechend zertifizieren lassen. Diese Zertifizierung stellt sicher, dass in Restaurants, Kantinen oder Mensen, die Bio-Produkte anbieten, auch tatsächlich Bio-Produkte verwendet werden. Dies entspricht den EU-Anforderungen für Bio-Lebensmittel, die das EU-Bio-Logo tragen müssen. Die neuen Kennzeichnungsvorschriften ermöglichen es den Gästen, sich über den Einsatz von Bio-Produkten in der Küche zu informieren und somit gezielt Gerichte mit Bio-Zutaten auszuwählen. Die Kennzeichnung der Zutaten schafft Transparenz für Verbraucher, die wissen möchten, welche spezifischen Zutaten in einem Gericht in Bio-Qualität enthalten sind.
Restaurants, Kantinen, Mensen oder andere Einrichtungen, die Bio-Produkte verwenden und dies ihren Gästen mitteilen möchten, können sich gemäß den neuen Regeln von anerkannten Kontrollstellen wie der QAL GmbH zertifizieren lassen.
Anwendungsbereich:
Die Bio-AHVV gilt für alle Betriebe der Außer-Haus-Verpflegung, einschließlich Gastronomie, Hotellerie, Systemgastronomie und Imbisse.