Sobald eine Zertifizierung nach den EU-Rechtsvorschriften durchgeführt wurde, darf das EU-Bio-Logo für unverarbeitete und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse und Aquakulturen sowie vegetatives Vermehrungsmaterial und Saatgut verwendet werden.
Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet die Öko-Basisverordnung (EU) 2018/848 sowie die mitgeltenden EU-Durchführungsverordnungen. Grundvoraussetzung dafür ist, dass alle landwirtschaftlichen Produkte bzw. deren Inhaltsstoffe aus dem ökologischen Landbau hervorgehen. Außerdem sind in Deutschland nationale Gesetze wie das Öko-Kennzeichengesetz oder das Öko-Landbaugesetz einzuhalten.
Nachhaltiges Wirtschaften, die Schonung der Ressourcen und der Umweltschutz sind die Hauptziele des ökologischen Landbaus. Dies spiegelt sich in einem möglichst geschlossenen Nährstoffkreislauf, dem Erhalt der Bodenfruchtbarkeit und einer artgerechten Tierhaltung wider. Wichtig sind hierbei vor allem transparente Prozesse und klare rechtliche Regelungen.
Die Zertifizierung muss über die gesamte Handelskette erfolgen und betrifft dementsprechend Erzeuger, Importeur und Händler gleichermaßen. Für die Überwachung der Kontrollstellen sind die Bundesländer verantwortlich.