Das Herkunftszeichen Deutschland ist ein neues Siegel, das am 01. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Es kennzeichnet Produkte mit eindeutig deutscher Herkunft unter einem gemeinsamen, einheitlichen Signum. Die Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft e.V. (ZKHL) hat dieses Kennzeichen initiiert, um Transparenz und klare Rückverfolgbarkeit für Verbraucher zu gewährleisten und die heimische Agrar- und Ernährungswirtschaft zu stärken.
Derzeit können folgende Warengruppen mit dem Herkunftskennzeichen Deutschland gekennzeichnet werden:
Für Trinkmilch, Joghurt pur, Quark pur und ggf. für weitere Erzeugnisse kann das Zeichen freiwillig genutzt werden. Aktuell besteht keine Verpflichtung für diese Produkte im Rahmen der Branchenvereinbarung.
Um das Kennzeichen verwenden zu dürfen, muss die deutsche Herkunft des Produktes vom Zeitpunkt der Geburt bzw. Anbau bis zur Schlachtung/Ernte sowie bei der Verarbeitung/Verpackung nachgewiesen sein – also entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu 100 Prozent aus Deutschland sein. Für jede Produktgruppe gibt es klar definierte Kriterien, welche regelmäßig von unabhängigen Kontrollstellen überprüft werden. Diese Überprüfung kann zeitgleich mit anderen Qualitätsüberprüfungen stattfinden und somit muss keine extra Überprüfung beantragt werden.
Unsere sachverständigen QAL Auditoren und Auditorinnen kontrollieren die Kriterien der Herkunftskennzeichnung "Gutes aus deutscher Landwirtschaft" neutral und kompetent.