KAT

Im Jahr 2000 startete der "Verein für kontrollierte alternative Tierhaltung (KAT)" das erste Rückverfolgbarkeitssystem, welches seit 2004 gesetzlich verpflichtend ist. Der Code, der auf Eiern angegeben sein muss, gibt Auskunft über Haltungsform, Erzeugerland und Legebetriebsnummer. Grundlage für die KAT-Anforderungen sind die europäische Gesetzgebung sowie die Vermarktungsnormen Eier. Die Zertifizierung umfasst neben Legebetrieben auch Pack- und Verkaufsstellen, Futtermittelhersteller und Eiproduktewerke. Außerdem ist die Junghennenaufzucht enthalten. Neben der konventionellen Aufzucht wurde außerdem die Junghennen- und Junghahnenaufzucht in den Leitfaden aufgenommen.

Ziele des Systems sind zum einen das Sicherstellen der lückenlosen Rückverfolgung und Herkunftssicherung, zum anderen das Etablieren und Einhalten einheitlicher Standards in allen europäischen Mitgliedsbetrieben. Dies umfasst die Qualitätskontrolle sowie strenge Auflagen bezüglich der Tierhaltung, welche über die Standards in der Europäischen Union hinausgehen. Alle erfassten Daten werden zudem in einer Datenbank erfasst und überwacht.

KAT zertifiziert alternative Tierhaltungsformen, wie Bodenhaltung, Freilandhaltung und Biohaltung.