27.03.2024

Neue Regelung zur Kennzeichnung von Convenience-Produkten

Seit Beginn des Jahres 2024 haben Vertreter der Wirtschaft in den Gremien des QS-Systems und der Initiative Tierwohl neue Regelungen zur Kennzeichnung von Convenience-Produkten beschlossen.

Ab März 2024 ist es möglich, Fleisch und Fleischwaren aus dem Convenience-Segment, die einen geringeren Anteil als 50 % QS/ITW-zertifizierte Inhalte aufweisen, mit dem erweiterten QS-Prüfzeichen sowie dem erweiterten ITW-Siegel zu versehen.

Künftig muss ein Convenience-Produkt mindestens 10 Prozent QS-Zutaten enthalten, um mit dem QS-Prüfzeichen und dem Hinweis „Mit QS-Zutaten siehe Zutatenliste“ gekennzeichnet zu werden. Wenn der namengebende Anteil des Produktes ausschließlich QS oder ITW ist und mindestens 5 Prozent beträgt, kann auch hier das verlängerte QS- und ITW-Prüfzeichen verwendet werden. Produkte mit einem hohen Anteil an Fleisch und Fleischwaren von über 50 Prozent können weiterhin wie gewohnt mit dem QS-Prüfzeichen und dem ITW-Siegel gekennzeichnet werden.

Durch diese Maßnahme entstehen einheitliche, transparente und verpflichtende Richtlinien für die Auszeichnung von Convenience-Produkten mit dem QS-Kennzeichen und dem ITW-Siegel. Die Freigabe der Kennzeichnung durch die Geschäftsstelle wird dadurch vereinfacht und beschleunigt. Verpackungen, die bereits mit dem QS-Siegel ohne zusätzliche Kennzeichnung produziert wurde, dürfen weiterhin verwendet werden.

 

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Weitere Informationen

Merkblatt Verwendung des ITW-Siegels bei zusammengesetzten Produkten auf Endverbraucherverpackungen

Erläuterungen „Nutzung des QS-Prüfzeichens bei zusammengesetzten Produkten“