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Hier sehen Sie alle häufig gestellten Fragen zur QAL GmbH, dem Zertifizierungsprozess und vielen weiteren Themen.
Die behördliche Lebensmittelüberwachung basiert auf dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und hat als Ziel, den Verbraucher vor Gesundheitsgefahren sowie Irreführung und Täuschung zu schützen. Die Behörden gehen bei ihren Kontrollen stichproben- und risikoorientiert vor.
Es liegt jedoch in erster Linie in der Verantwortung der Betriebe, für eine ordnungsgemäße Zusammensetzung, Beschaffenheit und Kennzeichnung der von ihnen in den Verkehr gebrachten Lebensmittel Sorge zu tragen. Ein hoher Stellenwert bei der Überwachung von Lebensmitteln kommt daher den eigenen Kontrollen der Wirtschaft zu. Lebensmittelunternehmen sind verpflichtet, durch eigene Kontrollen die Qualität der verwendeten Rohstoffe und der hergestellten Produkte zu dokumentieren.
Daher sind privatwirtschaftliche Kontroll- und Zertifizierungsstellen nicht nur aus bloßen Kapazitätsgründen erforderlich, sondern auch um die erforderlichen Eigenkontrollmaßnahmen rechtssicher und belegbar umzusetzen. Zudem kommt den Kontroll- und Zertifizierungsstellen die Aufgabe zuteil, die unterschiedlichen privatwirtschaftlichen, passgenauen Qualitätssicherungssysteme und die über das gesetzliche Maß hinausgehenden Prüfsysteme mit verschiedensten Kriterien (z.B. Bioverbände, Regionalität) abzuprüfen.
Eine Zertifizierung bestätigt und belegt die Qualität bzw. Konformität und/oder Herkunft Ihrer Produkte oder die Umsetzung eines Managementsysytems im Unternehmen.
Eine Zertifizierung schafft ein Plus an Qualitätssicherung, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und stärkt das Vertrauen von Kunden und Vermarktungspartnern.
Für nähere Informationen wenden Sie sich gerne an unsere kompetenten Mitarbeiter/innen.
Grundsätzlich können die Eigenschaften bzw. die Konformität von Produkten im Rahmen von unterschiedlichen Prüfsystemen abgeprüft werden. Eine Zertifizierung ist für Produkte aus verschiedenen Bereichen und für alle Vermarktungsstufen entlang der Wertschöpfungskette möglich.
Außerdem können Managementsysteme zertifiziert werden. D.h., der Fokus liegt nicht auf einem bestimmten Produkt, sondern auf implementierte Systeme für Ihre Unternehmensprozesse, also z.B. für Qualitäts-, Energie-, und Umweltmanagment oder nachhaltige Unternehmensführung.
Eine Auflistung möglicher Prüfsystme bei der QAL finden Sie bei den Leistungen.
Bei speziellen Fragen zu einzelnen Systemen oder Standards wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter/innen aus den jeweiligen Fachabteilungen.
Die QAL GmbH als Zertifizierungsstelle führt als Dienstleister Audits und Zertifizierungen auf allen Vermarktungsstufen in der Futtermittel-, Agrar- und Lebensmittelwirtschaft sowie im Handel durch. Über die QAL Umweltgutachter GmbH werden Audits und Zertifizierungen von Managmentsystemen angeboten.
Ein Bündler handelt als organisatorische Schnittstelle zwischen den landwirtschaftlichen Betrieben und den jeweiligen Vermarktern für verschiedene Qualitätssicherungssysteme im tierischen und pflanzlichen Bereich.
Ziel eines Bündlers ist es, möglichst vielen Landwirten mit Interesse an Qualitätsprogrammen eine einheitliche und kostengünstige Regelung (z.B. über Kombikontrollen) anbieten zu können.
Selbstverständlich erhalten Sie alle notwendigen Informationen für ihr Prüfsystem von uns oder den Systemgebern. Gerne informieren wir Sie hinsichtlich aller Schritte und Abläufe, welche die Kontrolle und Zertifizierung betreffen.
Als neutrale Zertifizierungsstelle ist es uns jedoch nicht gestattet, eine Beratungsdienstleistung zu erbringen. Dies hat offensichtliche Gründe: Die Partei, welche den Betrieb in der Umsetzung eines Prüfsystems oder von Qualitätssicherungsmaßnahmen berät, darf nicht zugleich der Kontrolleur seines eigenen Tuns beim selben Kunden sein.
Sprechen Sie uns bitte dennoch an, wenn Sie Interesse an Beratungsleistungen, Auditvorbereitungen, Schulungen oder dergleichen haben sollten. Denn natürlich haben wir hierfür kompetente Partner zur Hand.
Eine genauere Übersicht über die einzelnen Schritte auf Ihrem Weg zur Zertifizierung ist in einer Grafik näher dargestellt.
Bitte nehmen Sie, um ein Angebot zu erhalten, Kontakt zu Ihrem Bündler bzw. unseren Mitarbeitern/innen in den entsprechenden Fachabteilung auf.
Eine genauere Übersicht über die einzelnen Schritte auf Ihrem Weg zur Zertifizierung ist in einer Grafik näher dargestellt.
Falls Sie mit einem Bündler zusammenarbeiten, wird der Auftrag direkt durch diesen an uns erteilt. Ansonsten schließen Sie einen Dienstleistungsvertrag mit der QAL GmbH als Zertifierungsstelle. Somit erteilen Sie automatisch den Auftrag zur Durchführung der Kontrollen.
Auf der Seite Leistungen erhalten Sie zu den einzelnen Programmen nähere Informationen, sowie weiterführende Links zu Informationen, Kriterien, Checklisten usw.
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihren Bündler bzw. an unsere Mitarbeiter/innen der jeweiligen Fachabteilung.
Diesbezüglich gelten je nach System unterschiedliche Vorgaben. Diese finden Sie auf den Webseiten unserer Partner auf der Seite der jeweiligen Leistung.
Für Erstaudits bzw. Systemkontrollen übernimmt der Auditor/die Auditorin die Terminvereinbarung mit Ihnen. Vorgesehene unangekündigte Kontrollen werden nicht angekündigt.
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter/innen der jeweiligen Fachabteilung.
Falls Sie mit dem Auditergebnis nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter/innen der jeweiligen Fachabteilung.
Das Formular für Beschwerden und Reklamationen finden Sie auf unserer Webseite unter Downloads.
Bitte reichen Sie Korrekturen bei unseren Mitarbeiter/innen der jeweiligen Fachabteilung nach.
Für Erstaudits bzw. Systemkontrollen übernimmt der Auditor/die Auditorin die Terminvereinbarung mit Ihnen. Bitte wenden Sie sich daher direkt an den Auditor/die Auditorin, welche(r) mit Ihnen Kontakt aufgenommen hat.
Falls Sie die Kontaktdaten des Auditors/der Auditorin nicht zur Hand haben, wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter/innen aus der jeweiligen Fachabteilung.
Generell gilt: Je früher Sie Bescheid geben, desto einfacher ist es für uns zeitnah einen Ersatztermin zu finden.
Sie erhalten Ihr Zertifikat schriftlich mit einem Anschreiben per Post. Darauf ist auch die Gültigkeit vermerkt.
Falls Sie weitere Fragen zu Ihrem Zertifikat haben, wenden Sie sich an Ihren Bündler oder an unsere Mitarbeiter/innen der jeweiligen Fachabteilung.
Sie erhalten Ihr Zertifikat schriftlich mit einem Anschreiben per Post. Darauf ist auch die Gültigkeit vermerkt.
Falls Sie weitere Fragen zu Ihrem Zertifikat haben, wenden Sie sich an Ihren Bündler oder an unsere Mitarbeiter/innen der jeweiligen Fachabteilung.
Diesbezüglich gelten je nach System unterschiedliche Vorgaben. Diese finden Sie auf den Webseiten unserer Partner auf der Seite der jeweiligen Leistung.
Für Systemkontrollen übernimmt der Auditor/die Auditorin die Terminvereinbarung mit Ihnen. Vorgesehene unangekündigte Kontrollen werden vorher nicht angekündigt.
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter/innen der jeweiligen Fachabteilung.
Diese finden Sie auf der Webseite von QS bei der Systempartnersuche unter folgendem Link.
Weitere Informationen zum QS-Prüfsystem erhalten Sie hier.
Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter/innen der jeweiligen Fachabteilung.