EEG- Gutachten

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, wie Wasserkraft, Windenergie, Geothermie, Solarenergie sowie Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Biomethan, Deponiegas und Klärgas.

Als Anreiz zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sieht das EEG verschiedene Zusatzvergütungen vor, die sich positiv auf die Einspeisevergütung auswirken.

Um eine solche Zusatzvergütung beanspruchen zu können, müssen verschiedene Kriterien erfüllt werden, deren Einhaltung von einem unabhängigen Umweltgutachter bestätigt werden muss. Wir erstellen die Gutachten für Ihre Einspeisevergütung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), speziell Gutachten nach §27 EEG 2009 und 2012, für Stromerzeugung aus Biomasse.