08.05.2023

ACHTUNG - Änderungen der Bedingungen hinsichtlich der Beweidung ökologischer bewirtschafteter Flächen mit nichtökologischen Tieren und der Pensions-Tierhaltung in Öko-Unternehmen

Diese Änderungen betreffen Betriebe in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg und Hessen.

Die Regelung zur Beweidung ökologisch bewirtschafteter Flächen mit nichtökologischen Tieren stellt eine Ausnahme dar und darf nicht systematisch angewendet werden. Ökologische Weiden dürfen nicht dauerhaft und strukturell mit nichtökologischen Tieren bewirtschaftet werden.

Gemäß der EU-Öko-VO ist die Nutzung von Öko-Flächen durch nicht-ökologische Tiere nur unter folgenden, aktualisierten Bedingungen in den Bundesländern Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg und Hessen möglich:

  • Öko-Betrieb und Nicht-Öko-Betrieb sind getrennte selbständige Unternehmen.
  • Die Flächen werden nicht gleichzeitig durch nichtökologisch und ökologisch gehaltene Tiere beweidet.
  • Ein aktuelles Weidetagebuches wird durch den Öko-Unternehmer geführt.
  • Die Öko-Flächen werden nicht systematisch und ausschließlich durch nichtökologische Tiere genutzt. Es erfolgt auch eine ökologische Nutzung.
  • Die nichtökologischen Tiere weiden nicht ausschließlich auf den Öko-Flächen. Der Nicht-Öko-Betrieb verfügt über eine eigene Futtergrundlage für die Öko-Weide nutzenden Tiere.
  • Die nichtökologischen Tiere wurden extensiv aufgezogen und stammen aus einem Betrieb, der insbesondere mit den Futterflächen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen durchführt z. B. durch den Nachweis der Teilnahme an Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen oder Öko-Regelungen (GAP) auf Futterflächen oder Flächen mit vergleichbarer extensiver Bewirtschaftung (bspw. Naturschutz-, Landschaftspflege- oder Deichflächen)

Gerne können Sie sich das aktuelle Formblatt HIER herunterladen.